Kosten
Gesetzlich Versicherte
Die Kosten einer Psychotherapie, der Sprechstunden und
probatorischen Sitzungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
In besonderen Fällen (z.B. wenn der Abschluss der letzten ambulanten Psychotherapie
weniger als 2 Jahre zurückliegt), wird die Kostenübernahme nach den Sprechstunden
und probatorischen Sitzungen oder einer Akutbehandlung direkt durch eine*n
Gutachter*in geprüft. Üblicherweise erfolgt diese Prüfung erst beim Wechsel
von Kurz- in eine Langzeittherapie.
Privat Versicherte und Beihilfe Berechtigte
Die meisten privaten Krankenkassen und die Beihilfe übernehmen
die Kosten der Psychotherapie, allerdings ist dies teilweise von Ihrem jeweiligen Tarif
abhängig. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld ?ber die jeweiligen Konditionen.
Selbstzahlende
Selbstverständlich können Sie die Behandlung auch privat bezahlen.
Die Kosten richten sich nach der aktuellen Version der Gebührenordnung f?r Psychologische
Psychotherapeut*innen (GOP).?Beratungen sind immer Selbstzahler-Leistungen.